Bundeszentralamt für Steuern

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Presse

Bundeszentralamt für Steuern – Null Toleranz gegenüber Diskriminierung, sexueller Belästigung, Stalking und Mobbing


Datum 07.03.2022

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat eine Dienstanweisung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Diskriminierung, sexueller Belästigung, Stalking und Mobbing erlassen. Das BZSt bekennt sich damit klar zu einer Null-Toleranz gegenüber Übergriffen jeglicher Art.

In Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat des BZSt wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket erarbeitet, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und vor Diskriminierung, sexueller Belästigung, Stalking und Mobbing zu schützen. Dazu gehören Vortragsveranstaltungen und Aktionstage im März und April 2022 sowie regelmäßige Schulungsangebote für Beschäftigte des BZSt. Außerdem sind spezielle Fortbildungsangebote für Vorgesetzte zum angemessenen Umgang mit Diskriminierung, sexueller Belästigung, Stalking und Mobbing vorgesehen. „Unsere Maßnahmen zum Schutz unserer Beschäftigten haben in erster Linie präventiven Charakter. Wir wollen klar machen, dass Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Stalking und Mobbing in unserem Haus nicht geduldet werden und zeigen daher ganz deutlich Grenzen auf“, erklärt die Präsidentin des BZSt, Maren Kohlrust-Schulz.

Das BZSt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Mit knapp 2.400 Beschäftigten an 4 Dienstsitzen in Bonn, Berlin, Saarlouis und Schwedt nimmt das BZSt mehr als 80 zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.