Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

USTKV Newsletter 01/2024

1. Auswirkungen der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf das UStKV

Voraussichtlich ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die W-IdNr. vergeben. Dies erfolgt in mehreren Stufen automatisiert.

Die W-IdNr. wird in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Es handelt sich aber um zwei eigenständige Identifikationsnummern.

Für den Vergabeprozess der W-IdNr. werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt.

Aus technischen Gründen können Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr.

Es kann daher im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften.

Wir empfehlen daher, soweit möglich, Ihre Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular kann es zu Verzögerungen kommen.

Keine Auswirkungen ergeben sich jedoch bei Anträgen auf Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse für Einzelunternehmen oder Hinterlegung von Vollmachten für das UStKV.

Grundsätzlich wird es keine Auswirkungen auf das Bestätigungsverfahren von USt-IdNrn. geben. Gegebenfalls werden die Unternehmensdaten wie oben beschrieben für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert.

Ihre Zusammenfassenden Meldungen können Sie weiterhin wie gewohnt abgeben.

Weitere Informationen zur W-IdNr erhalten Sie hier. (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html)

2. Kontakt

Für Rückfragen zum UStKV stehen die folgenden Kontaktformulare auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (http://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/USt_IDNr/USt-IdNr/kontakt_node.html)
  • Zusammenfassende Meldung (http://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Umsatzsteuer/Fragen_ZM/kontakt_node.html)

Bitte geben Sie bei Ihren Anfragen, sofern möglich, Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer unter der Sie beim Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden an.