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FATCA

FATCA Newsletter 01/2022

vom 07. Februar 2022

1. Verwendung von alternativen Codes (222222222-777777777) ab dem Meldezeitraum 2020

Die Verwendung von alternativen Codes (222222222-777777777 und in Ausnahmefällen AAAAAAAAA) bei fehlender US-TIN zu kontoinhabenden Personen (AccountHolder) / beherrschenden Personen (SubstantialOwner) in FATCA-Meldungen ist ab dem Meldezeitraum 2020 zulässig. Zu beachten ist, dass die Eintragung "AAAAAAAAA" ausschließlich für diejenigen Fälle vorbehalten ist, in denen keiner der anderen Codes einschlägig ist.

Sollte der Code "AAAAAAAAA" verwendet worden sein, obwohl einer der anderen Codes zutreffend wäre, wird dringend angeraten, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. Hierbei ist der fälschlicherweise verwendete Code "AAAAAAAAA" durch den einschlägigen Code auszutauschen, um den Grund für die fehlende Angabe der TIN substantiiert darzulegen. Gegebenenfalls ist insoweit auch eine Anpassung der bisherigen Selbstauskünfte in Betracht zu ziehen, sofern Gründe für das Fehlen der TIN besser dokumentiert werden können. Weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte dem FATCA Newsletter 02/2021 vom 11. Mai 2021.

Es wird darauf hingewiesen, dass der IRS wiederholt erklärt hat, sich vorzubehalten, in Übereinstimmung mit dem Intergovernmental Agreement (IGA) und dem Competent Authority Arrangement (CAA) die erhaltenen Daten auszuwerten und ggf. eine sogenannte "Erhebliche Nichteinhaltung" (significant non-compliance) festzustellen. Eine Entscheidung hierüber werde der IRS unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall und der unternommenen Anstrengungen des Finanzinstituts treffen.

Die Nutzung der entsprechenden Codes macht die Umstände des Einzelfalls nachvollziehbar und ist geeignet, Rückfragen durch den IRS zu verhindern. Vor diesem Hintergrund liegt es im Interesse der Meldepflichtigen, von der Möglichkeit zur Plausibilisierung des Grundes für das Fehlen der Angabe einer US-TIN Gebrauch zu machen und die Meldungen für das Jahr 2020, die mit einem "AAAAAAAAA" versehen waren, durch die einschlägigen Codes zu ersetzen.

Rein vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass die Angabe der alternativen Codes nicht von der Angabe einer gültigen US-TIN entbindet.

Die Fehlermeldungen mit dem FieldErrorTxt "Account Holder Individual TIN not in IRS specified format, contains non-numeric characters" und/oder "Account Holder Individual TIN not in IRS specified format, contains only one character repeated" zu dem RecordLevelErrorCd 8007 können nur durch die Angabe einer gültigen US-TIN vermieden werden.

2. Aktualisierte Versionen von bereitgestellten Dokumenten

Die auf der Internetseite des BZSt veröffentlichten Dokumente "Kommunikationshandbuch Teil 2 – FATCA" und "Kommunikationshandbuch Teil 3 – FATCA" wurden insbesondere aufgrund der zuvor beschriebenen Thematik zu TIN-Angaben bei kontoinhabenden Personen (AccountHolder) bzw. beherrschenden Personen (SubstantialOwner) überarbeitet und stehen Ihnen für die Vorbereitung der Meldungen zur Verfügung.

3. Endender FATCA-Zertifizierungszeitraum

Mit dem Newsletter "FATCA News & Information" des Internal Revenue Service (IRS) vom 20. Januar 2022 wird auf den zum 31. Dezember 2021 endenden Zertifizierungszeitraum hingewiesen. Betroffen sind hauptsächlich FFIs, die unter bestimmten Voraussetzungen im Namen von Zweigstellen Zertifizierungen einreichen. Diese FATCA-Zertifizierungen des verantwortlichen Beauftragten ("RO") sind spätestens am 01. Juli 2022 fällig.

FACTA News

Der Newsletter kann auf der Internetseite des IRS aufgerufen werden (https://content.govdelivery.com/accounts/USIRS/bulletins/306bde3).

Für weitere Informationen zum Thema “FATCA Certifications“ können die auf der Internetseite des IRS veröffentlichten FAQ’s herangezogen werden (https://www.irs.gov/businesses/corporations/frequently-asked-questions-faqs-fatca-compliance-legal#FATCA-certifications).

Wir weisen höflichst darauf hin, dass das betroffene FATCA-Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren ausschließlich in den USA vollzogen wird. Hierzu kann das BZSt daher keine weiteren Auskünfte erteilen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den IRS.

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