CRS Newsletter 01/2024
Informationen über die Veröffentlichung der vorläufigen Staatenaustauschliste 2024, die Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten und Aktualisierungen der Kommunikationshandbücher Teil 2 und Teil 4
1. Die vorläufige Staatenaustauschliste 2024
Die vorläufige Staatenaustauschliste 2024 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG wurde auf unserer Internetseite unter dem folgenden Pfad veröffentlicht:
Diese beinhaltet alle Staaten, welche sich zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen international bekannt haben. Sie stellt noch keine Grundlage für die Datenübermittlung in 2024 dar und soll lediglich als Hilfe für die Vorbereitung der Daten durch die Finanzinstitute dienen. Alle Änderungen zur finalen Staatenaustauschliste 2023 sind farblich hervorgehoben.
2. Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten
Unter Bezugnahme auf den „CRS Newsletter 01/2023 – 2a. Ausgenommene Konten – Sammelanderkonten“ wird mitgeteilt, dass die Geltungsdauer des Nichtbeanstandungserlasses vom 19. Dezember 2022 bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten, der zuletzt durch Erlass vom 24. April 2023 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde, bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wird.
3. Aktualisierung Kommunikationshandbuch Teil 2 – CRS-Datenübermittlung an das BZSt über das BZStOnline-Portal (BOP) – Version 2.4
Das Kommunikationshandbuch Teil 2 wurde zum 27.02.2024 hinsichtlich der Liste der Reports (Kapitel 3.2.2.2.2.2 und 3.2.2.2.3.) leicht angepasst. Die Änderungen sind auch anhand der Änderungshistorie in Kapitel 0.1. ersichtlich.
4. Aktualisierung Kommunikationshandbuch Teil 4 – Inhaltliche Vorgaben zum XML-Schema, Fehlermeldungen – Version 2.5
Dem Kommunikationshandbuch wurden zum 27.02.2024 neue Fehlermeldungen sowie deren mögliche Ursachen und Lösungen hinzugefügt. In den Kapiteln 1.3.2, 1.3.4 und 1.3.5 wurden Vorgaben zur Angabe der TIN bzw. IN ergänzt. Die weiteren Änderungen beziehen sich in Kapitel 3.2 auf die Fehlermeldungen mit den Codes [CRS_E_REP_057], [CRS_I_REP_058], [CRS_I_REP_059] und [CRS_I_REP_060]. Die Änderungen sind auch anhand der Änderungshistorie in Kapitel 0.1. ersichtlich.
Kontakt
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Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn
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