CRS Newsletter 03/2023
Informationen über die finale Staatenaustauschliste 2023
Die finale Staatenaustauschliste 2023 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG wurde durch das BMF bekannt gegeben und wird zeitnah auf der Internetseite des BZSt veröffentlicht. Sie ist unter dem folgenden Pfad abrufbar: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/TeilnehmendeStaaten/teilnehmendestaaten_node.html
Bitte beachten Sie, dass zu den Staaten, mit denen Deutschland in einem einseitigen Austauschverhältnis steht, keine Daten an das BZSt übermittelt werden dürfen (neu hinzugekommen sind hier: Sint Maarten). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der Status von Ghana, Malediven und St. Kitts und Nevis geändert hat. Ab 2023 steht Deutschland mit diesen Staaten in einem gegenseitigen Austauschverhältnis, so dass ab dem Meldezeitraum 2022 auch für Ghana, Malediven und St. Kitts und Nevis Daten an das BZSt zu übermitteln sind. Mit Jamaika findet ab dem Meldezeitraum 2022 erstmalig ein gegenseitiger Austausch von Informationen über Finanzkonten statt. Alle Änderungen im Vergleich zur finalen Staatenaustauschliste 2022 sind blau markiert. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es einige Änderungen im Vergleich zur vorläufigen Staatenaustauschliste 2023 gegeben hat. Das CRS-System wurde entsprechend der finalen Staatenaustauschliste konfiguriert. Somit sind Meldungen für alle in der Liste enthaltenen Staaten ab sofort möglich.
Da der Informationsaustausch in Steuersachen mit Russland weiterhin ausgesetzt ist, soll keine Übermittlung von Finanzkonteninformationen durch die Finanzinstitute an das BZSt erfolgen. Die Russische Föderation wurde daher von der Staatenaustauschliste entfernt.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn
Zuständigkeitsbereich:
Common Reporting Standard