CRS Newsletter 07/2021
Information über die Einführung einer Plausibilitätsprüfung auf das Feld "IN" des Finanzinstituts und Aktualisierung der Kommunikationshandbücher.
1. Einführung einer Plausibilitätsprüfung auf das Feld "IN" des Finanzinstituts
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist noch einmal auf die Einführung der Plausibilitätsprüfung auf das Feld "IN" des Finanzinstituts hin, welche bereits im Juni durch den CRS Newsletter 03/2021 angekündigt wurde.
Mit Einführung der Plausibilitätsprüfung ändert sich auch die Vorgabe der einzutragenden Steuernummer vom Standardschema des jeweiligen Bundeslandes zur 13-stelligen Steuernummer im vereinheitlichten Bundesschema zur elektronischen Übermittlung, auch ELSTER-Schema genannt (z.B. 5123045670890).
Die neue Prüfung gilt nur für Erst- und Leerlieferungen und wird erstmalig im Kalenderjahr 2022, d.h. ab dem Meldezeitraum 2021, durchgeführt. Sie führt bei Fehlschlagen zur Abweisung der gesamten Lieferung. Hierfür wird der neue Fehlercode CRS_E_MESS_154 eingeführt. Die neue Prüfung hat keine Auswirkungen auf Korrektur-/Lösch- oder Stornolieferungen. Bei Korrektur-/Lösch- und Stornolieferungen gilt weiterhin, dass die Eingaben zum Finanzinstitut und somit auch der Identifikationsnummer identisch zur referenzierten Erstlieferung sein müssen. Bezieht sich die referenzierte Erstlieferung auf einen Meldezeitraum vor 2021, so ist auch in der Korrektur-/Lösch- oder Stornolieferung die bisher verwendete "IN" anzugeben.
Um die Umstellung auf die Eingabe der Steuernummer im 13-stelligen vereinheitlichten Bundesschema zur elektronischen Übermittlung (z.B. 5123045670890) zu erleichtern, empfehlen wir, in Ihrem Profil im BZStOnline-Portal (BOP) bereits die 13-stellige „IN“ zu hinterlegen.
Aufgrund der Einführung der Plausibilitätsprüfung bitten wir Sie von einer Datenmeldung für den Meldezeitraum 2021 vor April 2022 abzusehen.
Die Plausibilitätsprüfung ist ab dem 14.12.2021 auf der Testumgebung hinterlegt.
2. Aktualisierung der Kommunikationshandbücher
Im Zusammenhang mit der Einführung der Plausibilitätsprüfung auf das Feld "IN" des Finanzinstituts wurden die Kommunikationshandbücher KHB CRS Teil 2 und Teil 4 entsprechend angepasst. Zusätzlich wurde in den KHB’s der zulässige Zeichensatz angepasst. Diese stehen Ihnen ab sofort auf der Internetseite des BZSt unter folgendem Link zur Verfügung: