CRS Newsletter 02/2021
Information über die Veröffentlichung der vorläufigen Staatenaustauschliste 2021 und die Behebung des Fehlers bei der Versendung von Verarbeitungsprotokollen.
Die vorläufige Staatenaustauschliste 2021
Die vorläufige Staatenaustauschliste 2021 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG wurde auf
unserer Internetseite veröffentlicht.
Diese beinhaltet alle Staaten, welche sich zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen international bekannt haben. Sie stellt noch keine Grundlage für die Datenübermittlung in 2021 dar und soll lediglich als Hilfe für die Vorbereitung der Daten durch die Finanzinstitute dienen.
Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2020
Die finale Staatenaustauschliste 2021 wird voraussichtlich Ende Juni 2021 zur Verfügung stehen. Daher wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Daten für die Staaten, die in der finalen Staatenaustauschliste 2020 enthalten waren, bereits ab dem 1. Mai 2021 an das BZSt zu übermitteln.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass erst mit Bekanntgabe der finalen Staatenaustauschliste die hinzukommenden Staaten im CRS System freigeschaltet werden.
Versendung von Verarbeitungsprotokollen ist wieder möglich
Das aufgetretene Problem der Verzögerung beim Versenden der Verarbeitungsprotokolle wurde behoben. Die Verarbeitungsprotokolle werden ab sofort wieder wie gewohnt versendet. Sollten Ihnen dennoch Unregelmäßigkeiten bei der Versendung der Daten in der Test- und Produktionsumgebung auffallen, zögern Sie nicht sich an uns zu wenden.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn
Zuständigkeitsbereich:
Common Reporting Standard