Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Steuerabzugsverfahren nach §§ 50, 50a EStG - Einführung eines neuen IT-Fachverfahrens ab Ende Februar 2024

Derzeit wird für das BZSt ein neues Fachverfahren entwickelt, welches zu einigen Änderungen führt. Damit Sie sich auf diese bereits jetzt vorbereiten können, finden Sie im Bereich Abzugsteuern nach § 50a EStG die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sobald der Termin für den Start feststeht, werden entsprechende Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Steuernummer für den Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt haben, versendet. Derzeit ist geplant, das Verfahren Ende Februar 2024 produktiv zu setzen.