Bundeszentralamt für Steuern

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhältst Du über den folgenden Link: Datenschutz

Kapitalertragsteuerentlastung

Bearbeitungszeiten bei Erstattungen von der Steuer auf deutsche Kapitalerträge

Die Bearbeitungszeiten von Anträgen im Bereich der Erstattung von der Steuer auf deutsche Kapitalerträge kann aktuell leider über 20 Monate betragen. Grund hierfür sind vor allem erheblich und stetig gestiegene Antragseingänge in den letzten Jahren. Im Fachbereich wurden und werden jedoch vielfältige organisatorische und IT-seitige Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungsdauern mittel- und langfristig nachhaltig zu verkürzen und die aktuell noch bestehenden Arbeitsrückstände abzubauen. Wegen der entsprechend hohen Belastung im Arbeitsbereich bitten wir zudem darum, nach Möglichkeit von Sachstandsanfragen abzusehen. Falls zur Prüfung Ihres Antrags weitere Unterlagen erforderlich werden sollten, kommen wir auf Sie zu. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Bearbeitungszeiten auch für elektronisch gestellte Anträge gelten, da die Bearbeitung der Anträge grundsätzlich nach Antragseingang erfolgt.