Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

CRS Newsletter 04/2023

Informationen über den Meldeweg für fehlende Selbstauskünfte im BZSt online.portal (neues Portal), Aktualisierung Kommunikationshandbuch 5

1. Übermittlung Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft im BZSt online.portal (neues Portal)

Im Rahmen des Online Zugangsgesetzes (OZG) hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein neues Portal zur Digitalisierung seiner Verwaltungsleistungen in Betrieb genommen.

In einer Übergangsphase werden das bisherige Portal (Mein BOP) und das neue BZSt online.portal parallel bestehen. Sukzessive werden die Verwaltungsleistungen aus Mein BOP auf das neue Portal überführt.

Der bisherige elektronische Meldeweg zur Meldung fehlender Selbstauskünfte über das bisherige Portal wird in diesem Zusammenhang abgelöst und steht nun über das neue Portal als Formular „CRS - Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft abgeben“ zur Verfügung.
Wir bitten Sie, diesen Meldeweg ab sofort für die Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft zu nutzen. Der Meldeweg über das bisherige Portal wird zum 01. Dezember 2023 abgeschaltet.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern im Kommunikationshandbuch Teil 5 – Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für die Nutzung des BZSt online.portal eine Registrierung bei „ELSTER“, „Mein Unternehmenskonto“ oder „Nutzerkonto Bund“ erforderlich ist. Ausführliche Informationen zum Registrierungsverfahren finden Sie im Abschnitt 2.2, Kommunikationshandbuch Teil 1 - Registrierung für die Verfahren CRS und FATCA.

2. Aktualisierung Kommunikationshandbuch 5 – Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft

Eine neue Version des Kommunikationshandbuchs 5 zur Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft über das BZSt online.portal (BOP) wurde zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie sicherzustellen, dass Sie die neuste Version vorliegen haben.

Die Kommunikationshandbücher sind auf der Internetseite unter folgendem Link zum Herunterladen hinterlegt:

3. Aktualisierung der Fragen und Antworten zur Meldung einer fehlenden Selbstauskunft

Im Bereich der Fragen und Antworten zur Meldung einer fehlenden Selbstauskunft nach §§13 und 16 Abs. 2a FKAustG wurde der Punkt „Wie hat die Meldung einer fehlenden Selbstauskunft zu erfolgen?“ entsprechend der dargestellten Änderungen überarbeitet.