Formular zu § 12 Steueroasenabwehrgesetz steht über BOP zur Verfügung
Das online Formular zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 12 StAbwG steht seit Ende September über das BZSt online Portal (BOP) zu Verfügung
Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.