Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach §12 Steueroasen-
Abwehrgesetz (StAbwG)
Das online-Formular zur Übermittlung der Aufzeichnungen nach § 12 StAbwG an das BZSt wird voraussichtlich ab September 2023 zur Verfügung stehen. Um die Abläufe zu erleichtern, wird gebeten, die Veröffentlichung abzuwarten.
Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.