Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach §12 Steueroasen-
Abwehrgesetz (StAbwG)

Das online-Formular zur Übermittlung der Aufzeichnungen nach § 12 StAbwG an das BZSt wird voraussichtlich ab September 2023 zur Verfügung stehen. Um die Abläufe zu erleichtern, wird gebeten, die Veröffentlichung abzuwarten.

Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.