FATCA – Start Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2022
Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2022 steht ab sofort zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Die Daten für den Meldezeitraum 2022 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31. Juli 2023 vollständig an das BZSt zu übermitteln.