Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach §12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
Gemäß der gesteigerten Mitwirkungspflicht nach §12 StAbwG sind erstmals für das Kalenderjahr 2022 Aufzeichnungen über im StAbwG geregelte Geschäftsvorgänge zu erstellen und an das BZSt zu übermitteln.
Das BZSt wird für die Übermittlung der Unterlagen zeitnah ein Online-Formular zur Verfügung stellen. Um die Abläufe zu erleichtern wird gebeten, dieses zu nutzen.
Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.