Bundeszentralamt für Steuern

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Unternehmen

Bearbeitungszeiten im Umsatzsteuer-Kontrollverfahren (UStKV)

Im Bereich Umsatzsteuer-Kontrollverfahren (UStKV) besteht derzeit ein erhöhtes Anfrageaufkommen. Um Ihre Anträge dennoch schnellstmöglich bearbeiten zu können, wird die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Sie erreichen uns derzeit von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 14 Uhr.

Wir bitten, von telefonischen Rückfragen und Mehrfachanfragen zu bereits gestellten Anfragen und Anträgen abzusehen.

Die Vergabe oder Mitteilung von USt-IdNr. und die Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse sind ausschließlich schriftlich zu beantragen. Eine telefonische Bearbeitung erfolgt nicht. Bitte nutzen das Online-Formular für die Vergabe bzw. das Kontaktformular hinsichtlich der Euro-Adresse.
Hinweise zur Euro-Adresse finden Sie in unserem Newsletter 1/2022.

Sollte eine Vergabe der USt-IdNr. per Online-Formular nicht möglich sein, erhalten Sie direkt nach dem Absenden einen Hinweistext mit Lösungsmöglichkeiten.

Bei vielen Fragen hilft Ihnen auch ViOlA unser BZSt-Chatbot gerne weiter.