Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

DAC6 – Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben vom 29. März 2021

Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb) AO“ zum BMF-Schreiben vom 29.03.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 26. Juli 2022 aktualisiert.

Die Anlagen zum BMF Schreiben mit den Ständen vom 01.04.2021 sowie 12.10.2021 behalten ihre Gültigkeit für ältere Fälle.

Das BMF-Schreiben nebst Anlage finden Sie hier.