Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Änderung des BMF-Anwendungsschreibens

Mit Schreiben vom 15. Juni 2022 hat das BMF eine Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Februar 2017 bezüglich Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie dem FATCA-Abkommen veröffentlicht.

Insbesondere sind Änderungen hinsichtlich der nicht meldepflichtigen Finanzinstitute und ausgenommenen Finanzkonten vorgenommen worden.

Das Änderungsschreiben des BMF vom 15. Juni 2022 zum BMF- Anwendungsschreiben steht in der Rubrik "FATCA - Vorschriften" ab dem 05.07.2022 zur Verfügung