Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Behebung des technischen Problems bei Abgabe der Meldung über Beförderungen oder Versendungen im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG (Konsignationslagerregelung)

Das Online-Formular zur Übermittlung der Meldungen steht wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Der technische Fehler, welcher kurzzeitig im Online-Formular bestand, wurde behoben.
Die Möglichkeit der Übermittlung einer Meldung im Rahmen der Konsignationslagerregelung an das BZSt ist wieder gewährleistet.