Kapitalertragsteuerentlastung – Modifizierung des Datenträgerverfahrens
Zum 1.1.2022 werden im Datenträgerverfahren (DTV) zahlreiche Neuerungen eingeführt.
Nähere Informationen enthält die überarbeitete Verfahrensbeschreibung, die für Kapitalerträge mit Zufluss ab dem Jahr 2022 Gültigkeit hat.
Zur Antragstellung (auch für Zeiträume vor 2022) sind ab sofort die neuen Formulare zu verwenden. Die Datensätze eines Erstattungsantrags können jetzt auch verschlüsselt per E-Mail übersandt werden.