Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Steuererklärung im Verfahren OSS-EU Regelung

Die Steuererklärung im Verfahren OSS-EU Regelung ist vierteljährlich elektronisch an das BZSt zu übermitteln.

Nach Absenden der Steuererklärung erfolgt eine Überprüfung der eingegebenen Daten. Sofern die Daten unplausibel sind, besteht Handlungsbedarf.

Folgende Nachrichten in diesem Zusammenhang können Sie in Ihrem BOP-Postfach erhalten:

I.
"Bei der Prüfung Ihrer übermittelten Steuererklärung wurde festgestellt, dass Sie Umsätze zu einer festen Niederlassung oder einer anderen Einrichtung zur Lieferung von Waren erklärt haben, die Ihnen, Ihren Registrierungsdaten zufolge, im Besteuerungszeitraum nicht zugeordnet ist."

Diese Nachricht bedeutet, dass Sie laut Ihrer Registrierungsanzeige über keine anderen Niederlassungen oder anderen Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten verfügen.

Dabei wird auf Ihre Angaben im Registrierungsprozess zurückgegriffen.

Wie ist nun vorzugehen?

Bitte überprüfen Sie die Angaben in Ihrer Registrierungsanzeige.

  1. Sollte Ihre Registrierungsanzeige korrekt sein, ist eine neue (berichtigte) Steuererklärung zu übermitteln.
  2. Ist eine Korrektur der Registrierungsanzeige notwendig, ist eine Änderungsanzeige elektronisch über das BZStOnline Portal zu übermitteln.

Erläuterungen zur Registrierungsanzeige:
Bei der Registrierung sind als "andere Einrichtungen" die in anderen EU Mitgliedstaaten vorhandenen Einrichtungen Ihres Unternehmens anzugeben, die keine feste Niederlassungen sind, und von denen aus im Rahmen innergemeinschaftlicher Fernverkäufe Waren geliefert werden (z. B. Warenlager). Dies gilt auch für Fernverkäufe als Lieferfiktion in der Funktion einer elektronischen Schnittstelle.

Erläuterungen zur Änderungsanzeige:
In den Adressdaten sind die Adressen der "anderen Einrichtungen" einzutragen.

In dem Feld "USt-IdNr." oder "Steuernummer" ist Ihre ausländische USt-IdNr. einzutragen.
Wenn Sie keine eigene USt-IdNr. für dieses Lager haben, ist die USt-IdNr. des Warenlagerinhabers anzugeben.

Wenn Sie für mehrere Lager nur eine USt-IdNr. haben, können Sie nur ein Lager pro Land melden.

Im Punkt 3 der Änderungsanzeige müssen Sie Ihre ausländische USt-IdNr. eintragen, die Sie bereits bei Punkt 4 aufgeführt haben.

!!Dabei ist es wichtig, dass Sie die ausländische USt-IdNr. in Punkt 4 löschen!!

Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht die allgemeine USt-IdNr. von Amazon eintragen!
Als Adresse muss die Anschrift des Warenlagerinhabers eingetragen werden.

II.
"Bei der Prüfung Ihrer übermittelten Steuererklärung wurde festgestellt, dass Sie Umsätze für sonstige Leistungen durch eine im Ausland gelegene Einrichtung erklärt haben, die Ihren Registrierungsdaten zufolge keine feste Niederlassungen (umsatzsteuerliche Betriebsstätten), sondern andere Einrichtungen zur Lieferungen von Waren sind"

Diese Nachricht kann mehrere Ursachen haben.

Wie ist vorzugehen?

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in der Steuererklärung und ggf. in der Registrierungsanzeige:

  1. Sollten Sie keine sonstigen Leistungen im Steuererklärungsformular eingetragen haben, so können Sie diese Fehlernachricht als gegenstandslos betrachten!
  2. Verfügen Sie in einem anderen Mitgliedstaat über eine feste Niederlassung, kann die OSS EU-Regelung im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen hier nicht angewendet werden.

    Diese Umsätze müssen in der jeweiligen nationalen Steuererklärung deklariert werden.
  3. Sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat über eine andere Einrichtung (z. B. Warenlager) verfügen, können Sie die sonstigen Leistungen nicht dieser anderen Einrichtung zuordnen. Eine andere Einrichtung kann ausschließlich für Warenlieferungen genutzt werden.

Sollte Ihre Registrierungsanzeige korrekt sein, ist eine neue (berichtigte) Steuererklärung zu übermitteln.

Ist eine Korrektur der Registrierungsanzeige notwendig, ist eine Änderungsanzeige elektronisch über das BZStOnline Portal zu übermitteln.

III. "Bei der Prüfung Ihrer übermittelten Steuererklärung wurde festgestellt, dass Sie Umsätze für sonstige Leistungen zu einem Mitgliedstaat gemeldet haben, in dem Sie Ihren Registrierungsdaten zufolge eine feste Niederlassung besitzen."

Wie ist vorzugehen?

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in der Steuererklärung und ggf. in der Registrierungsanzeige:

  1. Sollten Sie keine sonstigen Leistungen im Steuererklärungsformular eingetragen haben, so können Sie diese Fehlernachricht als gegenstandslos betrachten!
  2. Im Verfahren OSS EU-Regelung können keine sonstigen Leistungen für einen Mitgliedstaat erklärt werden, in dem sie über eine feste Niederlassung verfügen.
  3. Sollten Sie in einem Mitgliedstaat, für den Sie Dienstleistungen erklärt haben, Angaben zu anderen Einrichtungen (z. B. Warenlager) in Ihrer Registrierungsanzeige gemacht haben, können Sie diese Fehlernachricht als gegenstandslos betrachten!

Sollte Ihre Registrierungsanzeige korrekt sein, ist eine neue (berichtigte) Steuererklärung zu übermitteln.

Ist eine Korrektur der Registrierungsanzeige notwendig, ist eine Änderungsanzeige elektronisch über das BZStOnline Portal zu übermitteln.