Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

CbCR – Spontaner Informationsaustausch mit den USA

Mit dem BMF-Schreiben "Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2020 beginnende Wirtschaftsjahre", wurde bekannt gegeben, dass die CbCReports für Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2020 und vor dem 1. Januar 2021 beginnen, mit den USA ausgetauscht werden. Das BMF-Schreiben finden Sie hier.