Das BZSt erweitert sein Auskunftsangebot im Brexit-Chatbot
Ab sofort erhalten Sie zu weiteren Fachbereichen zusätzlich zu den bereits bekannten Informationsquellen auch Unterstützung durch den "Brexit-Bot"
Sie fragen sich, welche Auswirkungen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) auf den umsatzsteuerrechtlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr hat? Was bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bezüglich Umsätzen mit Unternehmern aus dem Vereinigten Königreich zu beachten ist? Bis wann kann eine MOSS Steuererklärung für Großbritannien oder Nordirland übermittelt werden? Bis wann ist der Antrag auf Vorsteuervergütung für 2020 nach Großbritannien zu stellen? Kann ich trotz Brexit einen Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer stellen?
Die Generalzolldirektion, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundeszentralamt für Steuern stellen einen gemeinsamen Chatbot für allgemeine Fragen zu den Auswirkungen des Brexit zur Verfügung.
Der Chatbot steht rund um die Uhr zur Verfügung und beantwortet die Fragen in Dialogform selbständig. Eine Besonderheit ist seine Mehrsprachigkeit. Der Chatbot erteilt Auskünfte in deutscher und englischer Sprache. Anhand der Dialoge lernt der Chatbot stetig dazu, um Ihnen immer besser helfen zu können.
Bitte verwenden Sie in Ihrer Frage möglichst eines der Wörter "Umsatzsteuer", "USt-IdNr", "ZM", "MOSS", "Erstattung der Kapitalertragsteuer", "Freistellung der Kapitalertragsteuer", "Vorsteuervergütung" oder "VATRefund" um dem Chatbot die Einordnung Ihrer Fragen zum Steuerlichen Bereich zu erleichtern.