Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Änderungen betreffend Rechnungsberichtigungen

28.10.2020

Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Geänderte Bestimmungen für das Einreichen von berichtigten Rechnungen

Wenn Sie im Vorsteuer-Vergütungsverfahren eine Rechnung einreichen, die nicht die in § 14 Umsatzsteuergesetz enthaltenen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllt und das BZSt die in dieser Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht vergütet, haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung vom Rechnungsaussteller berichtigen zu lassen und die Vorsteuervergütung aus der berichtigten Rechnung zu beantragen.

Was Sie im Falle einer Rechnungsberichtigung ab sofort beachten müssen, lesen Sie für Anträge aus einem EU-Mitgliedstaat hier.

Antragsteller aus einem Drittstaat finden nähere Informationen zu diesem Thema hier.