Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten

14.05.2020

Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten

Unternehmer aus Drittstaaten haben die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 bis zum 30. Juni 2020 beim BZSt zu beantragen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für diese Antragsfrist besondere Erleichterungen. Nähere Informationen zur Antragsfrist für das Kalenderjahr 2019 erhalten Sie hier.