Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Verfügbarkeit der FATCA-Systeme - Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2019

02.04.2020

Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2019

Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2019 wird ab dem 13. Mai 2020 zur Verfügung stehen. Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).

Wir weisen darauf hin, dass die Daten für den Meldezeitraum 2019 gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31. Juli 2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln sind.

Das Testsystem steht Ihnen ab sofort uneingeschränkt für die Massendatenschnittstelle zur Verfügung. Eine Simulation von Korrektur- oder Löschlieferungen ist allerdings nicht durchführbar. Alle weiteren Informationen hierzu können Sie dem Testhandbuch im Reiter "Kommunikationshandbuch" entnehmen.

Für Einzeldatenmeldungen über das BOP besteht keine Testmöglichkeit.