Hinweise zum Kontenabrufverfahren
Die Bearbeitung von Kontenabrufersuchen in Papierform ist momentan nicht möglich. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die elektronische Antragstellung grundsätzlich vorgeschrieben ist. Sofern Sie noch keine Zugangsdaten für mein Online-Portal haben, wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach "kontenabrufverfahren@bzst.bund.de". Bei technischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter(innen) unter der Telefonnummer 02284064538 zur Verfügung.