Bundeszentralamt für Steuern

BMF-Schreiben vom 23. Januar 2023

Datum 16.03.2023

Das BMF-Schreiben vom 29. März 2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, geändert durch das BMF-Schreiben vom 26. Juli 2022, wurde durch das BMF-Schreiben vom 23. Januar 2023 geändert.

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