Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister § 22g UStG (BMF)
Datum 09.01.2024
Das BMF hat am 28. Dezember 2023 in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG veröffentlicht.