Bundeszentralamt für Steuern

Merkblatt DBA Japan-

Entlastungsberechtigung nach Art. 21 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan (DBA JPN) und § 50d Abs. 3 EStG bei Anträgen nach § 50d Abs. 1 und 2 EStG auf Entlastung (Freistellung/Erstattung) von deutscher Abzugsteuer nach § 50a EStG

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