Bundeszentralamt für Steuern

Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Datum 08.12.2022

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 03. April 2017
- IV C 1 - S 2299/16/10002 BStBl 2017 I S. 726

Hinweis: Die Grundsätze des BMF-Schreibens zur Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG finden entsprechende Anwendung bei § 50j EStG

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhältst Du über den folgenden Link: Datenschutz