BMF-Schreiben vom 6. September 2024 (IV C 3 – S 2499/20/10002 :005, DOK 2024/0791319) zur Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze (§ 99 Absatz 1 EStG)
Datum 12.10.2022
BMF-Schreiben zur Bestimmung der Datensätze des Zulageverfahrens; hier: Anpassung des Datensatzes (Meldegrund AZ01) und der Datensatzbeschreibung (AZ01), Neuaufnahme der Datensätze (Meldegründe AZ92 und ZA92), Anpassung der Tabelle der gültigen Währungskennzeichen sowie des Fehlerkatalogs