Bundeszentralamt für Steuern

BMF-Schreiben vom 17.03.2011

Elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung; Papier-Bescheinigung gesetzlich nicht mehr vorgesehen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhältst Du über den folgenden Link: Datenschutz