Bundeszentralamt für Steuern

BMF-Schreiben vom 8. April 2019 (IV C 3 – S 2499/16/10001: 001, DOK 2019/0264358) zur Bekanntgabe des Zeitpunktes der erstmaligen Verwendung des Zeichensatzes UNICODE String.Latin mit Codierung UTF-8 für Datenübermittlungen im Zulageverfahren und BMF-Schreiben vom 6. September 2019 (IV C 3 – S 2499/07/10001 :013, DOK 2019/0754918) zur Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze (§ 99 Absatz 1 EStG)

Datum 11.09.2019

BMF-Schreiben zur Bestimmung der Datensätze des Zulageverfahrens; hier: erstmalige Verwendung des Zeichensatzes UNICODE String.Latin mit Codierung UTF-8; Aufnahme des neuen Datensatzes (Meldegrund AZ40) für die Mitteilung der einbehaltenen und abgeführten Beträge bei nicht ausreichendem Vertragsguthaben (§ 90 Absatz 3a EStG); Anpassung der Datensätze (Meldegründe AZ01, AZ50, ZA02 und ZA03) und des Fehlerkatalogs

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