Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bemüht, seinen Internetauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Welche Teile unseres Internetauftritts sind noch nicht vollständig barrierefrei?
Unser Internetauftritt ist weitestgehend mit der BITV 2.0 vereinbar. Die Zugänglichkeit unserer Internetseiten wird stetig durch uns überprüft.
Kontakt
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen oder andere technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden versuchen, die Mängel zu beheben bzw. Ihnen die Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Bundeszentralamt für Steuern
Referat Q 2 A - Öffentlichkeitsarbeit
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon: +49 (0)228 406 - 0
Fax: +49 (0)228 406 - 2661
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bzst.bund.de
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Schlichtungsverfahren
War die Kontaktaufnahme mit uns erfolglos, dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 - (0)30 18 527-2805
Fax: +49 - (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de