Unternehmen
Das Bundeszentralamt für Steuern als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen nimmt zahlreiche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr, welche ihr durch Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zugewiesen sind. Eine Vielzahl dieser steuerlichen Aufgaben, die auch im Interesse einer gleichmäßigen, bundesländerübergreifenden Besteuerung erfüllt werden, beziehen sich hierbei auf unternehmerische Tätigkeiten. Sowohl mit Inlands- als auch mit Auslandsbezug.