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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist seit dem 1. Juli 2010 die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer.
Inländische Versicherungsvermittler, die Versicherungsverträge zwischen einer im Inland ansässigen Person und einem im Ausland ansässigen Versicherungsunternehmen vermitteln, unterliegen der …
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die bundesweit zuständige Behörde für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Sie …