Bundeszentralamt für Steuern

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Zusammenfassende Meldung

Fristen

Die ZM ist dem BZSt bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG).

Allgemein

In Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen kommt als Meldezeitraum

  • der Kalendermonat (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG)
  • das Kalendervierteljahr (§ 18a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 UStG)
  • das Kalenderjahr (§ 18a Abs. 9 UStG)

in Betracht.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Regelungen zu den sonstigen Leistungen gemäß § 18a Abs. 2 und 3 UStG. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik FAQ

Wichtiger Hinweis:

Die Regelungen über die Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen gelten nicht für die ZM.

Kalendermonat

Die ZM ist monatlich abzugeben, wenn die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften für

  • das laufende Kalendervierteljahr mehr als 50.000,00 € oder
  • eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre mehr als 50.000,00 €

beträgt.

Kalendervierteljahr

Die ZM ist vierteljährlich abzugeben, wenn die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften für

  • das laufende Kalendervierteljahr nicht mehr als 50.000,00 € oder
  • eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre nicht mehr als 50.000,00 €

beträgt.

Überschreiten Sie im laufenden Kalendervierteljahr den Betrag von 50.000,00 €, wechseln Sie automatisch in die monatliche Abgabepflicht.

Sie müssen dann bis zum 25. Tag nach Ablauf des Monats, in dem der Betrag überschritten wurde, die ZM einreichen. Diese ZM muss den abgelaufenen Monat und gegebenenfalls die anderen Monate dieses Kalendervierteljahres enthalten. Nach dieser ZM geben Sie sodann die ZM jeweils monatlich ab.

Beispiel:

Der Unternehmer M hat bislang die ZM für den Meldezeitraum Kalendervierteljahr abgegeben. Im Mai beträgt die Summe der Bemessungsgrundlagen 57.000 €.
M muss nun bis zum 25. Juni eine ZM für die Monate April und Mai abgeben. Die ZM für Juni und alle folgenden Monate ist dann bis zum 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats zu übermitteln.

Kalenderjahr

Die ZM kann jährlich abgegeben werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie bei Ihrem Finanzamt von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreit sind,
  • die Summe Ihrer Lieferungen und sonstigen Leistungen im vorangegangenen Kalenderjahr 200.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird,
  • die Summe Ihrer innergemeinschaftlichen Warenlieferungen oder innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen im vorangegangenen Kalenderjahr 15.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird und
  • es sich bei den von Ihnen erbrachten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen nicht um Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer mit USt-IdNr. handelt.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

Zuständigkeitsbereich:

Zusammenfassende Meldung