Berichtigung einer ZM
Nach Eingang der ZM beim BZSt erfolgt ein Abgleich der gemeldeten innergemeinschaftlichen Umsatzarten mit den Angaben in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen. Darüber hinaus werden die gemeldeten ausländischen USt-IdNrn. auf Plausibilität und Gültigkeit überprüft.
Bei unplausiblen Daten oder Abweichungen zwischen den Angaben in den Umsatzsteuer-Erklärungen und den ZM erhalten die Unternehmen automatisierte Benachrichtigungsschreiben, damit eine Berichtigung erfolgt.
Fristen
Die Frist zur Berichtigung der ZM beträgt einen Monat nach Kenntnis der fehlerhaften ZM (§ 18a Abs. 10 UStG).
Folgen bei Nichtberichtigung
Sofern das Unternehmen der Pflicht zur Berichtigung nicht nachkommt, kann die Steuerbefreiung der Lieferung oder sonstigen Leistung von dem zuständigen Finanzamt versagt werden.
Des Weiteren kann die Nichtberichtigung der ZM als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden (§ 26a Abs. 1 Nr. 5 UStG).
Berichtigungs-Form
Die Berichtigung der ZM hat, wie die Abgabe der ZM, auf elektronischem Weg zu erfolgen. In den Portalen (ELSTER oder BOP) zur Verfügung gestellten Formularen ist hierfür ein entsprechendes Feld zu bestätigen. Die Berichtigung kann weder schriftlich noch telefonisch erfolgen.
Für jeden zu berichtigenden Meldezeitraum ist eine gesonderte berichtigte ZM elektronisch zu übermitteln. Korrekt gemeldete Angaben sind in der berichtigten ZM nicht zu wiederholen.
Was und wie ist zu berichtigen?
1. unvollständige ZM
Sofern in der Ursprungs-ZM ein Umsatz nicht gemeldet wurde, ist dieser in der Berichtigungs-ZM einzutragen.
Beispiel:
Unternehmer M führt an den spanischen Unternehmer P mit USt-IdNr. ES111111112 im 3. Kalendermonat eine innergemeinschaftliche Warenlieferung in Höhe von 5.000 € aus. Bei Abgabe der ZM für den 3. Kalendermonat übersieht er diesen Umsatz.
Unternehmer M hat nun eine korrigierte ZM für den 3. Kalendermonat abzugeben. In dieser erklärt er nur die fehlende innergemeinschaftliche Lieferung an P:
2. unrichtiger Meldezeitraum
Sofern ein Umsatz in einem nicht korrekten Meldezeitraum erklärt wurde, ist die ZM für diesen Meldezeitraum zu berichtigen.
Beispiel:
Unternehmer M führt an den spanischen Unternehmer P mit USt-IdNr. ES111111112 im 3. Kalendermonat eine innergemeinschaftliche Warenlieferung in Höhe von 13.000 € aus. Er trägt diese Lieferung irrtümlich in der ZM für den 2. Kalendermonat ein. Für den 2. Kalendermonat hat M eine berichtigte ZM abzugeben. In dieser trägt er den gemeldeten Umsatz mit der Summe der Bemessungsgrundlage „0“ ein. Des Weiteren ist eine ZM für den 3. Kalendermonat abzugeben.
Berichtigungs-ZM für den 2. Kalendermonat:
ZM für den 3. Kalendermonat:
3. unrichtige ausländische USt-IdNr.
Sofern ein Umsatz mit einer nicht korrekten ausländischen USt-IdNr. gemeldet wurde, ist die ZM zu berichtigen. Hierfür ist zum einen die ursprüngliche Meldezeile zu stornieren und zum anderen korrekt einzutragen.
Beispiel:
Unternehmer M führt an den spanischen Unternehmer P mit USt-IdNr. ES111111112 im 3. Kalendermonat eine innergemeinschaftliche Warenlieferung in Höhe von 21.000 € aus. In der ZM für den 3. Kalendermonat trägt er die USt-IdNr. ES111111113 ein.
Für den 3. Kalendermonat hat M eine berichtigte ZM abzugeben. In dieser trägt er
1. für die Stornierung den gemeldeten Umsatz mit der nicht korrekten USt-IdNr. ES111111113 mit der Summe der Bemessungsgrundlage „0“
UND
2. den getätigten Umsatz mit der korrekten USt-IdNr. ES111111112 mit der korrekten Summe der Bemessungsgrundlage ein.
4. unrichtige Summe der Bemessungsgrundlage
Ein gemeldeter Umsatz mit einer nicht korrekten Summe der Bemessungsgrundlage ist zu berichtigen. Hierfür ist eine berichtigte ZM mit den korrekten Angaben abzugeben.
Beispiel:
Unternehmer M führt an den spanischen Unternehmer P mit USt-IdNr. ES111111112 im 3. Kalendermonat innergemeinschaftliche Warenlieferungen in Höhe von 20.000 € aus. In der ZM für den 3. Kalendermonat trägt er irrtümlich 30.000 € ein.
Für den 3. Kalendermonat hat M eine berichtigte ZM abzugeben. In dieser trägt er eine Meldezeile mit der korrekten Summe der Bemessungsgrundlage (20.000 €) ein.
5. unrichtige Art des Umsatzes
Wurde in einer Meldezeile die Art des Umsatzes nicht korrekt erklärt, ist die ZM zu berichtigen. Hierfür ist zum einen die ursprüngliche Meldezeile zu stornieren und zum anderen korrekt einzutragen.
Beispiel:
Unternehmer M führt an den spanischen Unternehmer P mit USt-IdNr. ES111111112 im 3. Kalendermonat eine innergemeinschaftliche Warenlieferung in Höhe von 20.000 € aus. In der ZM für den 3. Kalendermonat wählt er irrtümlich in der 3. Spalte sonstige Leistung aus.
Für den 3. Kalendermonat hat M eine berichtigte ZM abzugeben. In dieser trägt er
1. für die Stornierung den gemeldeten Umsatz unter Angabe der Summe der Bemessungsgrundlage „0“ ein und wählt in der 3. Spalte sonstige Leistung aus
UND
2. den getätigten Umsatz mit der korrekten Summe der Bemessungsgrundlage mit der Auswahl innergemeinschaftliche Lieferung in der 3. Spalte ein.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem folgenden Merkblatt und der Video-Anleitung:
Rabatte, Stornierungen
Die nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage, zum Beispiel durch gewährte Rabatte/Skonti oder Ausbuchung aufgrund von Uneinbringlichkeit, stellt keine Berichtigung der ZM dar.
Der geänderte Umsatz ist in dem Monat zu erklären, in dem die Änderung eingetreten ist.
Beispiel:
Unternehmer M führt an den spanischen Unternehmer P mit USt-IdNr. ES111111112 im
3. Kalendermonat eine innergemeinschaftliche Warenlieferung in Höhe von 100.000 € aus und erklärt dies korrekt für den 3. Kalendermonat.
Im 4. Kalendermonat führt er ebenfalls eine innergemeinschaftliche Warenlieferung an P in Höhe von 80.000 € aus und gewährt ihm für die erste Lieferung einen Preisnachlass von 5.000 €.
In der ZM für den 4. Kalendermonat erklärt M eine saldierte innergemeinschaftliche Warenlieferung an P in Höhe von (80.000 € - 5.000 € =) 75.000 €.
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Bundeszentralamt für Steuern
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66738 Saarlouis
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Zusammenfassende Meldung