Elektronische Datenübermittlung
Die nachfolgenden Informationen richten sich an Unternehmer, die Deutschland als Mitgliedstaat der Identifizierung wählen oder gewählt haben.
Alle Formulare im Verfahren One-Stop-Shop, Nicht EU-Regelung (ehemals VAT on e-Services)sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben an das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg zu übermitteln. Für die elektronische Übermittlung steht das BZStOnline-Portal (BOP) zur Verfügung.
Für das Login in das Portal ist ein Zertifikat erforderlich. Bereits vorhandene Zertifikate für das BOP oder das ElsterOnline-Portal (EOP) können für das Login verwendet werden.
Für Datenübermittler, die eine deutsche Steuernummer besitzen, ist die Registrierung im EOP der einfachste Weg zum Erhalt eines Zertifikates. Wenn Sie keine deutsche Steuernummer besitzen, können Sie das Zertifikat im BZStOnline-Portal beantragen.
Anleitung zum Erhalt eines Zertifikats für das BZStOnline-Portal (BOP)
Im Folgenden finden Sie eine Anleitung, die die einzelnen Schritte zum Erhalt eines Zertifikates für das BZStOnline-Portal (BOP) beschreibt:
Schritt 1: Sie beantragen eine BZSt-Nummer zur Nutzung des BOP für das Verfahren One-Stop-Shop, Nicht EU-Regelung (ehemals VAT on e-Services). Der ausgefüllte Antrag ist an das BZSt zu senden. Die Kontaktdaten können dem Formular entnommen werden.
Schritt 2: Nach Erhalt der BZSt-Nummer und eines Geheimniswertes (Zugangscode) rufen Sie den öffentlichen Bereich des BOP auf:
Schritt 3: Auf der aufgerufenen Seite klicken Sie auf die Schaltfläche "Benutzerkonto erstellen" und folgen den Links zur Durchführung der Registrierung. Anschließend wählen Sie die Art des gewünschten Zertifikates und die Art der Identifikation (BZSt-Nummer) aus.
Schritt 4: Über den Link "Systemanforderungen" im unteren Bereich der Portalseite können Sie prüfen, ob Ihr System die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Portals erfüllt. Dieser Schritt ist optional, aber empfohlen.
Schritt 5: Sie füllen das Online-Formular auf der erreichten Internetseite mit dem Namen "Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten ein" vollständig aus und senden es ab. Für dieses Formular benötigen Sie die Ihnen zugeteilte BZSt-Nummer und den Geheimniswert (Zugangscode). Bitte beachten Sie, dass der Ihnen mitgeteilte Geheimniswert im Auswahlmenü dieses Formulars der Kategorie "BZSt-Geheimnis" zugeordnet werden muss.
Schritt 6: Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, den Sie zur Bestätigung des Erhalts der E-Mail anklicken müssen.
Schritt 7: Sie erhalten in getrennten E-Mails die Aktivierungsdaten für den Zugang zum BOP Die E-Mails enthalten weitere Anweisungen zur Fortsetzung des Registrierungsprozesses und führen Sie zu einem Online-Formular, in dem Sie Ihre Aktivierungsdaten eingeben können. Sie folgen nun den weiteren Anweisungen zur Erstellung eines Zertifikates.
Schritt 8: Mit Hilfe des Zertifikates und Ihres Passwortes (PIN) können Sie nun das Login in den geschützten Bereich des BOP durchführen:
Verfügbare Formulare
Im BOP stehen für das Verfahren One-Stop-Shop, Nicht EU-Regelung (ehemals VAT on e-Services) folgende Formulare zur Verfügung:
- Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der Sonderregelung
- Formular zur Änderung der Registrierungsdaten
- Formular zur Abmeldung von der Sonderregelung
- Steuererklärung (wahlweise mit Nutzung einer Import-Funktion) für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021 (ab 01.10.2021)
- Steuererklärung (wahlweise mit Nutzung einer Import-Funktion) für Besteuerungszeiträume bis 2. Quartal 2021
Diese Formulare finden Sie nach erfolgreichem Login, wenn Sie die Rubrik "Formulare & Leistungen / Alle Formulare" und danach im Abschnitt Steuer-International das Verfahren “One-Stop-Shop (OSS) für im Drittland ansässige Unternehmer – Nicht-EU-Regelung (vormals VAT on e-Services)“ bzw. "VAT on e-Services" auswählen.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
One-Stop-Shop, Nicht EU-Regelung
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis
Fax: +49 228 406-3801
Zuständigkeitsbereich:
Umsatzsteuer