Bundeszentralamt für Steuern

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Zusammenfassende Meldung

Elektronische Datenübermittlung

Ab dem 01. April 2021 können Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung auf elektronischem Weg beim BZSt beantragen. Die Teilnahme gilt einheitlich für alle Mitgliedstaaten der EU. Für die Antragstellung steht das BZStOnline-Portal zur Verfügung.

Allgemeines

Für die Sonderregelung registrierte Unternehmer können im BZStOnline-Portal ihre Registrierungsdaten ändern, ihre Steuererklärungen übermitteln und berichtigen sowie sich vom Verfahren abmelden. Ein Widerruf der Teilnahme ist unter Einhaltung einer Widerrufsfrist grundsätzlich bis zum Beginn eines neuen Besteuerungszeitraums (Kalendervierteljahr) mit Wirkung ab diesem Zeitraum möglich.

Formulare

Alle Formulare im Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben an das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg zu übermitteln. Im BZStOnline-Portal finden Sie für das Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung folgende Formulare:

• Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der Sonderregelung
• Formular zur Änderung der Registrierungsdaten
• Formular zur Abmeldung von der Sonderregelung
• Steuererklärung (wahlweise mit Nutzung einer Import-Funktion)

Registrierung und Login

Für das Login in das Portal ist ein Zertifikat erforderlich. Bereits vorhandene Zertifikate für das BZStOnline-Portal oder das ElsterOnline-Portal können für das Login verwendet werden.

Der einfachste Weg zum Erhalt eines Zertifikates ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal.


Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

Zuständigkeitsbereich:

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