Bundeszentralamt für Steuern

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Unternehmen

Elektronische Datenübermittlung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur elektronischen Datenübermittlung an das BZSt. Meldungen in Bezug auf CESOP sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Wege zu übermitteln.

Massendatenübermittlung DIP (Digitaler Posteingang) und Dateiupload

Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die DIP-Schnittstelle (Digitaler Posteingang - Schnittstelle) für Massendaten durchgeführt. Bisher besteht noch keine Möglichkeit für einen manuellen Dateiupload über das neue BZSt online.portal. Diese Funktion soll zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.

Allgemeine Informationen zum BZSt online.portal finden Sie hier.

Den aktuellen Stand des Kommunikationshandbuchs sowie weitere Informationen zu DIP finden Sie hier.

Anmeldung zur Massendatenschnittstelle DIP (Digitaler Posteingang)

Die Anmeldung erfolgt mittels einem gültigen ELSTER- oder BOP BZSt-Zertifikat im BZSt online.portal.

Wenn Sie über ein gültiges Zertifikat verfügen, können Sie sich hier über den Button "Anmelden" mit Ihrem gültigen Zertifikat einloggen und sich mittels dem Formular "Antrag auf Freischaltung für die Massendatenschnittstelle im BZSt online.portal (DIP – Digitaler POSteingang)“ einmalig, für die Nutzung der Massendatenschnittstelle freischalten lassen. Nach der Freischaltung sind Sie berechtigt, CESOP-Meldungen zu übermitteln.

Sollten Sie über kein gültiges Zertifikat verfügen, aber die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllen, empfehlen wir ein ELSTER-Zertifikat hier zu beantragen.

Datenübermittler bzw. Zahlungsdienstleister, die sich nicht über ELSTER registrieren können (z.B. mangels inländischer Steuernummer), haben die Möglichkeit sich beim BZSt zu registrieren. Hierzu nutzen Sie bitte das entsprechende Registrierungsformular (siehe unten). Nach der Prüfung Ihres Antrages, erhalten Sie per Post eine BZSt-Nummer sowie per E-Mail ein BZSt-Geheimnis.

Mittels der BZSt-Nummer und dem BZSt-Geheimnis, können Sie hier (BZSt BOP), ein BZSt-Zertifikat für die Anmeldung zum BZSt-Online.Portal beantragen.

Details zur Registrierung erhalten Sie hier.

Im Anschluss erhalten Sie hier mittels dieses Zertifikats den Zugang zum BZSt-Online.Portal. Bitte wählen Sie dafür den Button "Anmelden" und im Anschluss "BOP Anmeldung mit BZSt-Zertifikat".

Zur Kommunikation mit der Massendatenschnittstelle (DIP) wird eine explizite Freischaltung benötigt. Die Beantragung der Freischaltung erfolgt über das BZSt online.portal mit dem Formular "Antrag auf Freischaltung für die Massendatenschnittstellen".

Wichtig:

Lediglich für den Übermittler der Daten, d. h. die Stelle, die die Daten an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder der Zahlungsdienstleister selbst), bedarf es der Einreichung dieser Anmeldung und einer anschließenden Registrierung beim BZSt. In unserem Registrierungsformular sind daher ausschließlich Angaben zu dem Übermittler der Daten zu machen.

Produktionsumgebung

Die Übermittlung von Zahlungsdaten (Meldungen) kann ab dem 01.04.2024 über die Produktionsumgebung ("MDS-PROD") erfolgen.

Weiterführende Hinweise finden Sie hier:

Ein Rückversand von Statusmeldungen erfolgt erfahrungsgemäß in wenigen Stunden bzw. Tagen. Lediglich in Einzelfällen kann es aufgrund technischer Schwierigkeiten zu einer Verzögerung beim Rückversand von Statusmeldungen kommen. Fragen in diesem Zusammenhang können jederzeit über das Kontaktformular an den CESOP Bereich adressiert werden.

Aktuelle Informationen zum Stand des Verfahrens werden zeitnah auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Die Testumgebung wird weiterhin zur Verfügung stehen, weitere Informationen siehe unter „Kundentests / Kundentestumgebung“.

Kundentests / Kundentestumgebung

Die Möglichkeit für Kundentests für CESOP ist seit dem 18.01.2024 vorhanden.

Meldeverpflichtete und Datenübermittler können die Freischaltung über das BZSt online.portal beantragen und einen Anbindungsversuch an die Kundentestumgebung durchführen,
um zu testen, ob die technische Implementierung funktioniert und CESOP-Meldungen testweise übermittelt werden können.

Bitte beachten Sie, dass CESOP-Meldungen derzeit lediglich bis zu einer Größe von 10 MB übermittelt werden können.

Seit dem 29.02.2024 werden Ihre übermittelten CESOP-Meldungen in der Testumgebung auf fachliche Korrektheit geprüft. Sie erhalten für jede abgegebene Meldung ein Validierungsergebnis.

Die Validierungsergebnisse können Sie über die Massendatenschnittstelle abrufen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise, finden Sie im Kommunikationshandbuch DIP unter https://www.bzst.de/DE/Service/Portalinformation/Massendaten/DIP/dip.html.

Eine Übersicht über die geltenden Geschäftsregeln, finden Sie im Kommunikationshandbuch CESOP unter https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/CESOP/Benutzerhandbuch/cesop-benutzerhandbuch_node.html.

Informationen zur Freischaltung können Sie dem Kommunikationshandbuch und den weiteren Dokumenten entnehmen.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St III 9 - CESOP
An der Küppe 1
53225 Bonn

Zuständigkeitsbereich:

CESOP