Bundeszentralamt für Steuern

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Unternehmen

Zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (CESOP)

Mithilfe der Zahlungsinformationen sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Umsatzsteuerbetrug, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs, besser bekämpfen können. Die Finanzverwaltung soll durch den Zugang zu den Zahlungsdaten der Zahlungsdienstleister Informationen erhalten, die bislang nicht oder nicht unmittelbar zur Verfügung standen. Dadurch soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, schneller betrügerische Unternehmen zu ermitteln und festzustellen, in welchem Mitgliedstaat Lieferungen von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere gemäß den Bestimmungen des Titels V der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1) als erfolgt bzw. erbracht gelten.

Überblick

Ab dem 1. Januar 2024 haben Zahlungsdienstleister bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzuzeichnen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) quartalsweise zu übermitteln.

Die nationale Rechtsgrundlage (§22g - Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister) wurde innerhalb des Jahressteuergesetz 2022 im Bereich der Umsatzsteuer umgesetzt.

Die Pflicht zur Aufzeichnung und Übermittlung von grenzüberschreitenden Zahlungen der Zahlungsdienstleister ist auf ein Legislativpaket zurückzuführen, welches vom europäischen Rat am 18. Februar 2020 angenommen worden ist. Die Zahlungsdienstleister werden aufgefordert Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den Mitgliedstaaten und über den Begünstigten („Zahlungsempfänger“) dieser grenzüberschreitenden Zahlungen zu übermitteln. Im Rahmen dieses Pakets müssen Zahlungsdienstleister, die Zahlungsdienste in der EU anbieten, die Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten.

Diese Informationen werden anschließend in einer europäischen Datenbank, dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP), zentralisiert, wo sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. Alle Informationen im CESOP werden den Betrugsbekämpfungsexperten der Mitgliedstaaten über ein Netzwerk namens Eurofisc für eine weitergehende Analyse zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St III 9 - CESOP
An der Küppe 1
53225 Bonn

Zuständigkeitsbereich:

CESOP