Kapitalerträge und Entlastung
Verschiedene Kapitalerträge können unter bestimmten Voraussetzungen rückgewährt bzw. erhobene Kapitalertragsteuer kann erstattet werden. Neben der Durchführung der gesonderten Feststellung und Erteilung einer Bescheinigung über die Einlagenrückgewähr für die Ausschüttungen einer Körperschaft oder Personenvereinigung ist das Bundeszentralamt für Steuern auch zuständig für die Kapitalertragsteuerntlastung im Ausland ansässiger Empfänger von Kapitalerträgen.
Angaben über erteilte "Freistellungsaufträge" werden beim Bundeszentralamt für Steuern gesammelt und Auskünfte im Wege elektronischer Abfragen an Leistungsempfänger erteilt.
Zudem betreibt das Bundeszentralamt für Steuern eine Datenbank, in der Kirchensteuerabzugsmerkmale für die zutreffende Besteuerung von Kapitalerträgen automatisiert abgerufen werden können.