Bundeszentralamt für Steuern

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Kapitalerträge

Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheinen (MiKaDiv)

Durch die Einführung des neuen Meldeverfahrens werden zum einen die die Kapitalerträge auszahlenden Stellen zur Übermittlung von Steuerbescheinigungsdaten für inländische Dividendenerträge sowie Erträge aus Genussrechten und Wandelanleihen an das BZSt verpflichtet. Zum anderen besteht eine Meldepflicht für inländische börsennotierte Gesellschaften über Informationen zur Identität ihrer Aktionäre.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St II 4
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Zuständigkeitsbereich:

Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine