Welche Bedeutung hat die Möglichkeit auf Veranlassung des Kunden hin eine Anlassabfrage durchzuführen?
Nutzt der Kirchensteuerabzugsverpflichtete die Möglichkeit, bei Neukunden oder auf Wunsch des Bestandskunden Anlassabfragen an das BZSt zu richten, ist das erhaltene KiStAM solange zu verwenden, bis der Abzugsverpflichtete eine Antwort auf eine ggfs. weitere Abfrage (Regel-oder Anlassabfrage) erhält.