Bundeszentralamt für Steuern

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Kapitalertragsteuerentlastung

Sonderkonstellation

Hier erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren für die Entlastungsverfahren nach § 11 InvStG, § 32 Absatz 5 KStG und wegen vermeintlicher Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV).

Das schriftliche Antragsverfahren im Bereich Entlastung von der Steuer auf Kapitalerträge ist lediglich noch für das Erstattungsverfahren nach § 11 InvStG und für bestimmte hier dargestellte Sonderkonstellationen zulässig. Anträge auf Erstattung oder auch Freistellung von der Steuer auf Kapitalerträge nach § 50c EStG i. V. m. § 43b EStG oder einem DBA sind seit dem 1.1.2023 ausschließlich im elektronischen Antragsverfahren zulässig. Anträge die bis zum 30. Juni 2023 in Papier eingegangen sind, wurden aus Kulanzgründen akzeptiert.