Globale Mindestbesteuerung - Pillar 2
Das Ziel der Mindestbesteuerung ist es, mit dem internationalem Austausch von Informationen zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von internationalen Konzernen mit einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent zu gewährleisten. Die für den Austausch erforderlichen Informationen werden grundsätzlich in den Ursprungsländern der obersten Muttergesellschaft erhoben und an die jeweils zuständige zentrale Behörde weitergeleitet. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Annahme und Weiterleitung der Informationen zuständig.
Die Mindeststeuer ist eine eigenständige Steuer vom Einkommen und unabhängig von der Rechtsform. Sie tritt neben die Einkommen- und Körperschaftsteuer. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Annahme und Weiterleitung der Informationen zuständig. Das Besteuerungsverfahren selbst wird bei den örtlich zuständigen Finanzbehörden der Länder im Wege der Steueranmeldung durchgeführt.
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Pillar 2