sonstige Veröffentlichungen
Auf dieser Seite finden Sie die Listen gemäß BMF-Schreiben vom 2. Februar 2023.
Liste der qualifizierten Drittstaaten
Laut BMF-Schreiben vom 2. Februar 2023 (Rn. 1.18) veröffentlich das BZSt eine Liste der qualifizierten Drittstaaten im Sinne des § 7 Absatz 2 PStTG.
Hier finden Sie die Liste der qualifizierten Drittstaaten.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
An der Küppe 1
53225 Bonn
Zuständigkeitsbereich:
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