Bundeszentralamt für Steuern

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CbCR

Elektronische Datenübermittlung (CbCR)

Meldungen deutscher Unternehmen, die einen Country-by-Country Report abgeben, sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und auf elektronischem Weg an das BZSt zu übermitteln.

Massendatenübermittlung (ELMA) und Dateiupload

Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die ELMA-Schnittstelle für Massendaten durchgeführt oder über einen Dateiupload über das BZStOnline-Portal .

Das Kommunikationshandbuch ELMA und das dazugehörige XSD-Schema finden Sie unter dem Punkt "Kommunikationshandbuch".

Freischaltung für die ELMA-Schnittstelle

Zur Übermittlung von Daten an das BZSt ist zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Fachbereich im BZSt (St I A 2) erforderlich. Bitte folgen Sie dem Leitpfaden für die Anmeldung unter Punkt "Anmeldung zur elektronischen Übermittlung". Mit dieser Anmeldung teilen Sie dem Fachbereich mit, dass Sie Daten übermitteln wollen. Die Anmeldung beim BZSt muss unabhängig davon erfolgen, ob die meldende Stelle bereits Daten über die Massendatenschnittstelle ELMA im Rahmen eines anderen Verfahrens übermittelt oder übermittelt hat. Dies gilt auch für den Dateiupload.

Einer Anmeldung bedarf es lediglich für die sendende Person oder Gesellschaft, d. h., für die meldende Stelle, die die Daten letztlich an das BZSt übermittelt (fremdes Dienstleistungsunternehmen, inländische Tochtergesellschaft oder das Mutterunternehmen selbst) und muss nur einmalig vor der ersten Datenübermittlung erfolgen. In der Anmeldung sind Angaben zu der obersten Muttergesellschaft und – falls abweichend - zu der sendenden Person oder Gesellschaft einzutragen. Sofern die Muttergesellschaft die Daten nicht selbst übermittelt, ist eine Vollmacht via E-Mail oder Post an das BZSt zu senden.

Sofern Sie noch nicht das BZStOnline-Portal (BOP) nutzen, also nicht über eine aktive BZSt-Nummer verfügen und im Besitz eines gültigen Logins sind, müssen Sie eine Portalregistrierung durchführen. Andernfalls können Sie diesen Schritt auslassen. Entsprechend der eingereichten Anmeldung wird nach Prüfung durch das BZSt das jeweils weitere Vorgehen mitgeteilt.

Zertifikate, die aufgrund einer BZSt-Nummer erstellt wurden, die mit „BZ5“ beginnt, können nicht für die Nutzung der Massendatenschnittstelle genutzt werden. Bitte beantragen Sie eine neue BZSt-Nummer, wenn Sie derzeit ausschließlich im Besitz einer BZ5-Nummer sind.

Hinweise für beauftragte Dienstleistungsunternehmen

Ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen muss selbst über eine BZSt-Nummer verfügen, um an der Übermittlung via ELMA-Schnittstelle teilnehmen zu können. Eine Registrierung im BOP ist gegebenenfalls notwendig. Alle Informationen finden Sie im Kommunikationshandbuch ELMA.

Alle Übermittlungen, auch für mehrere Unternehmen, erfolgen unter derselben BZSt-Nummer des beauftragten Dienstleistungsunternehmens.

Für jedes Unternehmen ist eine Anmeldung zur elektronischen Massendatenübermittlung (ELMA) durch das beauftragte Dienstleistungsunternehmen vorzunehmen. Bitte folgen Sie hierfür dem Leitpfaden für die Anmeldung unter Punkt "Anmeldung zur elektronischen Übermittlung".

Die Vollmacht können Sie via E-Mail oder Post an das BZSt senden. Anzugeben ist auch die Art der Vollmacht (Übermittlungsvollmacht und/oder Bekanntgabevollmacht).

Hinweise zum Dateiupload

Der Dateiupload über das BZStOnline-Portal (BOP) für das CbCR-Verfahren ist freigeschaltet. Diesen finden Sie unter: BOP -> (linke Seite) Formulare & Leistungen -> Versand von Massendaten (ELMA5) -> Versand von Massendaten zu CBC-R an die ELMA5-Schnittstelle.

Bei der Nutzung des Datei-Uploads muss die XML-Datei inkl. des ELMAKOM-Headers (ELMAHeader und CbCR_Header) hochgeladen werden. Zur Orientierung im Aufbau der XML-Datei ist die ELMACC XML-Beispieldatei in Version 3 veröffentlicht.

Um den Dateiupload nutzen zu können, muss zunächst das BOP-Zertifikat (*.pfx) im Browser eingebunden werden. Eine Anleitung für die Einbindung eines BOP-Zertifikates finden Sie im BOP unter folgendem Link: www.elster.de/bportal/helpGlobal?themaGlobal=elma5-https_leitfaden.

Im Anschluss folgen Sie bitte den Anweisungen des Formulars. Bei der Vergabe der Datei-ID ist zu beachten, dass diese nur kleingeschrieben werden darf.

Für die Nutzung des Dateiuploads muss die Freischaltung der ELMA-Schnittstelle erfolgt sein, siehe hierzu die Anweisungen im Kommunikationshandbuch ELMA (KHB ELMA), Kapitel 3.2 Freischaltung zur Teilnahme am ELMA-Verfahren, Seite 7 unten.

Übersicht 12-stellige Steuernummer

In der folgenden Tabelle ist ersichtlich, wie sich die 12-stellige Steuernummer zusammensetzt.

Übermittlung von Testdaten

Sie können Testdatenlieferungen im Rahmen Ihres Integrationstests an die ELMA-Schnittstelle übermitteln. Die Datenübermittlung ist im Kommunikationshandbuch ELMA beschrieben. Abweichend hierzu sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Abweichend vom Kommunikationshandbuch ELMA ist für die Einlieferung von Daten für den Integrationstest "elma5c.bfinv.de" zu verwenden. Die IP-Adresse kann ohne vorherige Ankündigung wechseln. Verwenden Sie daher das Domain Name System (DNS) für die Ermittlung der IP-Adresse.

Der Server "elma5p.bfinv.de" darf für die Lieferung von Testdaten nicht verwendet werden!

Im Integrationstest müssen alle Lieferungen über das XML Feld <Verarbeitungslauf> im ELMAHeader als Testlieferungen gekennzeichnet werden. Dazu ist dieses Feld mit dem Wert "TESTLAUF" zu füllen.

Das BZSt kann auch in der Testumgebung Ihre Datenlieferungen nicht verändern oder löschen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie keine Echtdaten auf dem Testsystem oder Testdaten auf dem Produktionssystem einstellen.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228/406-2340

Mo - Do:
09.00 bis 12.00 Uhr
12.30 bis 15.00 Uhr
Fr:
09.00 bis 12.00 Uhr

Zuständigkeitsbereich:

Country by Country Reporting

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